Mein vielfältiges Angebot
Als systemischer Psychotherapeut arbeite ich mit Familien mit (oder ohne) Kindern, mit Jugendlichen und mit Erwachsenen in den unterschiedlichsten Settings:
Psychotherapie
In den gemeinsamen Gesprächen können Sie ihre Fähigkeiten und ihre persönlichen Ressourcen (wieder neu) entdecken. Psychotherapie bedarf Vertrauen zum Therapeuten. In meiner Praxis können Sie in einer sicheren Umgebung über alle Ihre Themen sprechen.
Der Schritt eine gemeinsame Paartherapie zu wagen ist der erste Schritt zu einer Veränderung. Hier haben sie die Möglichkeit, sich mit ihren gemeinsamen Themen auseinander zu setzen, andere Kommunikationsformen zu finden, Verstrickungen zu klären und wieder neugierig aufeinander zu werden. Auch haben sie hier die Möglichkeit Unsicherheiten über einen weiteren gemeinsamen oder getrennten Lebensweg zu klären.
Im Fokus steht die gemeinsame Auflösung ungünstigen innerfamiliären Prozessen. Die Familientherapie kann u.a. helfen, wenn sich ein Familienmitglied im Gefüge der Familie nicht mehr wohl fühlt, bei Kommunikationsproblemen, bei Erziehungsthemen, neuen Familienkonstellationen (z.B. Patchwork-Familien) oder bei (psychischer) Erkrankung eines Familienmitgliedes.
Kinder und Jugendliche haben spezielle Bedürfnisse und Anforderungen. Die Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen kann als Teil in der Familientherapie integriert werden und fordert vor allen auch von den Eltern eine Bereitschaft zur Kooperation und zur Veränderung. Je nach Alter der Kinder können die Eltern/Erziehungsberechtigten mehr oder weniger in den therapeutischen Prozess eingebunden werden.
Beratung
Seit Jänner 2018 können Pflegeeltern und Herkunftseltern, mit den „Beratungschecks“ vom Land OÖ kostenlose und zeitnahe Beratung bei mir in Anspruch nehmen. Wobei das aktuelle Problem gar nichts mit dem Pflegeverhältnis zu tun haben muss.
Seit 2013 haben Eltern minderjähriger Kinder vor einvernehmlicher Scheidung eine Beratungsgespräch zu führen. Der Fokus liegt dabei auf den Veränderungen für die Kinder, deren Ängste und Wünsche und die Möglichkeit, wie sie ihre Kinder in dieser Phase unterstützen können. Im Anschluss an die Beratung erhalten sie eine Bestätigung für die Vorlage bei Gericht.
Die Anordnung einer Beratung obliegt ausschließlich dem/der im jeweiligen Pflegschaftsverfahren zuständigen Richter/Richterin. Es ist dessen Ermessen, zu welchem Zeitpunkt, mit welchem Stundenausmaß und in welchem Verfahrenskontext die Anordnung erfolgt.
Primäres Ziel ist die Sicherung des Kindeswohls, insofern als es gilt, in den bestehenden Familiensystemen Bedingungen für die Entlastung und Unterstützung der Kinder zu schaffen sowie eine Verbesserung der aktuellen und mittelfristigen Entwicklungsbedingungen zu bewirken.